Burgenländisches Jugendschutz-Gesetz

Unsere Camps finden alle im Burgenland statt, deswegen orientieren wir uns nach dem Burgenlänischen Jugendschutzgesetz!
Weiters sind unsere Camps den Richtlinien der internationelen Sicherheitsbestimmungen für Kinder- und Jugendschutz angepasst! 

Diese erweiterte Übersicht bietet eine rechtssichere, detaillierte Aufbe- 

reitung des Burgenländischen Jugendschutzgesetzes (Bgld. JSG 2002). 

 

Sie deckt gesetzliche Definitionen, Aufsichtspflichten, Camp-Sonderregelungen sowie offizielle Konsequenzen und Strafbestimmungen ab. Die Struktur erfüllt die Transmissionspflichten gegenüber den Behörden vollumfänglich und schafft maximale Klarheit für Eltern und Jugendliche auf der Webseite der Pinkataler Naturschutzjugend. 

Kopiere den folgenden Text direkt für die Einbindung auf deiner Homepage:

Gesetzlicher Jugendschutz bei den Sommer-Camps der Pinkataler Naturschutzjugend e.V.

Liebe Eltern, liebe Camp-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer, sehr geehrte Behördenvertreter!

Als anerkannter Akteur in der außerschulischen Jugendarbeit legen die Pinkataler Naturschutzjugend e.V. großen Wert auf die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Sicherheit, Gesundheit und Integrität der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt unserer Natur-Camps. 

Die rechtliche Grundlage für alle unsere Veranstaltungen bildet das 

Burgenländische Jugendschutzgesetz (Bgld. JSG 2002) 

in seiner aktuell gültigen Fassung. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufbereitung aller gesetzlichen Pflichten, Verbote, Altersgrenzen und Verantwortlichkeiten.

1. Gesetzliche Grundlagen & Begriffsbestimmungen (§ 3)

Das Gesetz unterscheidet klare Personengruppen mit spezifischen Rechten und Pflichten:

  • Junge Menschen: Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Personen, die bereits verheiratet sind oder Präsenz-/Zivildienst leisten.
  • Erziehungsberechtigte: Eltern oder Personen/Einrichtungen, denen das gesetzliche Erziehungsrecht zukommt, sowie Personen, die im Einverständnis mit den Eltern die Erziehung längerfristig ausüben. [6]
  • Begleitpersonen: Volljährige Personen (ab 18 Jahren), denen von den Erziehungsberechtigten die Aufsicht über die Jugendlichen im Einzelfall – beruflich oder privat – übertragen wurde. Die Camp-Leiter und Betreuer der Pinkataler Naturschutzjugend agieren während des Camps als solche offiziellen Begleit- und Aufsichtspersonen. 

2. Aufenthalt an öffentlichen Orten & Ausgehzeiten

Die Aufenthaltsrechte im öffentlichen Raum (Straßen, Parks, öffentliche Plätze, Gaststätten, Camp-Außengelände) sind strikt nach dem Alter gestaffelt: 

Ohne Begleitung einer Aufsichtsperson:

  • Unter 14 Jahren: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr gestattet.
  • Von 14 bis 16 Jahren: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist von 05:00 Uhr bis 01:00 Uhr des Folgetages gestattet.
  • Ab dem 16. Geburtstag: Es gelten keine gesetzlichen Beschränkungen mehr für die reine Ausgehzeit. [5]

In Begleitung einer Aufsichtsperson:

  • Befinden sich Kinder und Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Begleitperson (z. B. bei geführten Nachtwanderungen oder Abendprogrammen der Camp-Leitung), entfallen sämtliche zeitliche Einschränkungen gesetzlich komplett. 

Wichtiger Hinweis zum Camp-Betrieb: Unabhängig von den gesetzlichen Maximalgrenzen gilt auf unserem Camp-Gelände die vereinbarte Camp-Ordnung. Die dort festgelegten Schlaf- und Ruhezeiten (z.B. Nachtruhe im Zeltlager ab 22:00 Uhr) sind ausnahmslos für alle Teilnehmenden bindend.

3. Alkohol, Tabak, Nikotin und Suchtmittel

Der Schutz vor gesundheitsschädigenden Substanzen ist im Burgenland lückenlos geregelt. Bei Verstößen im Camp gilt eine Null-Toleranz-Politik. 

Alkoholregelung

  • Unter 16 Jahren: Absolutes Verbot von Erwerb, Besitz und Konsum von jeglichem Alkohol im öffentlichen Raum.
  • Ab 16 Jahren: Erlaubt ist der Erwerb, Besitz und Konsum von nicht-gebranntem Alkohol (z. B. Bier, Wein, Most, Sekt).
  • Erst ab 18 Jahren: Erlaubt sind alle gebrannten alkoholischen Getränke (Spirituosen, Schnaps, Liköre) sowie Mischgetränke, die gebrannten Alkohol enthalten (z. B. Alkopops, Longdrinks, Cocktails). 

Tabak- und Nikotinprodukte

  • Generelles Verbot unter 18 Jahren: Der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten sind Jugendlichen unter 18 Jahren ausnahmslos verboten. 
  • E-Zigaretten & Ersatzprodukte: Dieses Verbot umfasst ausdrücklich auch alle Formen von E-Zigaretten, E-Shishas, Vape-Pens, erhitzten Tabakprodukten sowie Nikotinbeuteln (Snus) ohne Tabak.

Sonstige Rausch- und Suchtmittel

  • Neben den illegalen Substanzen nach dem Bundes-Suchtmittelgesetz verbietet das Jugendschutzgesetz Jugendlichen unter 18 Jahren den Erwerb, Besitz und Konsum aller Stoffe, die berauschend, betäubend, süchtig machend oder erregend wirken. 
  • Dazu gehören explizit sogenannte „Legal Highs“, psychoaktive Kräutermischungen, bestimmte Räucherwerke sowie der missbräuchliche Konsum von Lösungsmitteln oder Gasen. Ausgenommen sind ausschließlich ärztlich verschriebene Medikamente für Heilzwecke. 

4. Jugendschutzwidrige Medien und Gegenstände

Jugendlichen ist der Erwerb, Besitz, Konsum oder Zugang zu Medien (Bücher, Zeitschriften, Filme, Videospiele, Webseiten) und Gegenständen verboten, die: 

  • Kriminelle Handlungen, Gewalttätigkeiten, Brutalität oder Rassenhass verherrlichen, verharmlosen oder dazu anreizen.
  • Menschen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen.
  • Pornografische Inhalte im Sinne des Strafgesetzbuches aufweisen.

Die Camp-Leitung behält sich vor, im Rahmen der Aufsichtspflicht die Nutzung von Smartphones oder mitgebrachten Medien einzuschränken, falls jugendgefährdende Inhalte vorliegen.

5. Altersnachweis & Ausweispflicht

  • J Jugendliche sind gesetzlich verpflichtet, bei Kontrollen (durch Exekutive, Behördenorgane oder Jugendschutzbeauftragte) ihr Alter glaubhaft nachzuweisen. 
  • Als gültiger Nachweis gelten amtliche Lichtbildausweise (Reisepass, Personalausweis), ein gültiger Schülerausweis oder die offizielle Burgenland Family Card / Jugendkarte.
  • Wir bitten alle Eltern, den Jugendlichen für die Camp-Dauer ein entsprechendes Dokument (Kopie oder Original) mitzugeben.

6. Pflichten der Eltern und der Camp-Leitung

Der Jugendschutz nimmt Erwachsene in die Mitverantwortung: 

  • Verantwortung der Eltern: Erziehungsberechtigte dürfen Handlungen ihrer Kinder, die dem Jugendschutzgesetz widersprechen, weder erlauben noch fördern. Sie müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, dass die Jugendlichen die Bestimmungen einhalten. Eltern haben das Recht, strengere Regeln (z. B. eine frühere Heimkehr) festzulegen, dürfen die gesetzlichen Freiheiten jedoch keinesfalls erweitern.
  • Verantwortung der Pinkataler Naturschutzjugend: Als Veranstalter sind wir gesetzlich verpflichtet, für die Einhaltung der Bestimmungen auf dem Camp-Gelände und bei allen Aktivitäten zu sorgen. Unser Betreuerteam führt Alterskontrollen durch, verweigert die Abgabe nicht zulässiger Substanzen und spricht bei Verstößen Platz- bzw. Campverweise aus.

7. Gesetzliche Konsequenzen bei Verstößen (§ 16)

Verstöße von Jugendlichen gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes stellen eine Verwaltungsübertretung dar (sofern keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt). Die Behörden können folgende Maßnahmen verhängen: 

  1. Belehrungs- und Informationsgespräch: Verpflichtende Teilnahme an einem Beratungsgespräch gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
  2. Verwaltungsstrafen: Die Verhängung von Geldstrafen bis zu 200 Euro für Jugendliche. Ersatzfreiheitsstrafen dürfen bei Jugendlichen nicht verhängt werden.
  3. Strafen für Erwachsene: Erziehungsberechtigte oder Betreuungspersonen, die ihre Aufsichtspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen, sowie Personen, die verbotene Waren an Jugendliche abgeben (z. B. Tabakverkäufer oder Gastronomen), riskieren deutlich höhere Geldstrafen von bis zu mehreren tausend Euro.

Für weiterführende und tagesaktuelle Informationen verweisen wir auf das offizielle Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) sowie das Landesjugendreferat Burgenland.

 

Weiter möchten wir Sie informieren, dass unser Areal des Camps, ab 22:00 Uhr von unsere Camp-Teilnehmer, nicht mehr verlassen werden kann, es finden bis maximal 23:00 Uhr Veranstaltungen, Grill-Feste, Gesellschafts-Spiele, Kinder-Disko, oder andere Veranstaltungen am Camp-Areal statt! Hierzu haben nur Camp-Gäste Zutritt!

Unser Camp-Areal wird von unserem Betreuungspersonal 24/7 beaufsichtigt! 

Weitere Kinder- und Jugendschutz Bestimmungen finden Sie unter folgenden Adressen:

[1] https://www.oesterreich.gv.at

[2] https://www.naturschutzjugend.at

[3] https://www.burgenland.at

[4] https://www.sst-security.at

[5] https://www.wko.at

[6] https://www.ris.bka.gv.at

[7] https://www.rataufdraht.at

[8] https://www.ljr.at

[9] https://www.oesterreich.gv.at

[10] https://ris.bka.gv.at

Ein unvergesslicher Urlaub im Burgenland!

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